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Vermögensschutz über den Dienstvertrag des Gesellschafter-Geschäftsführer

Viele Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) unterschätzen die Bedeutung ihres eigenen Arbeitsvertrages mit ihrer GmbH, dem Dienstvertrag, und sehen darin nur eine lästige Formalie.

Der GGF ist in der Regel sein eigener Herr im Haus, warum sollte er also mit sich selbst einen Anstellungs- oder Dienstvertrag abschließen? Natürlich weist jeder Steuerberater seinen Mandanten darauf hin, dass Leistungen der GmbH an den GGF schnell zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen, wenn sie nicht vertraglich geregelt sind.

Nur selten wird die Gestaltung des Dienstvertrages zum Anlass genommen, gemeinsam mit einem Rechtsanwalt, Steuerberater und Finanzplaner auszuloten, wie das Anstellungsverhältnis zwischen GGF und GmbH sinnvoll gestaltet und die Maßnahmen auch praktisch umgesetzt werden können.

Erste Einsparmöglichkeiten ergeben sich, wenn man berücksichtigt, dass der GGF als Unternehmer zwar sozialversicherungsrechtlich als Selbständiger gilt, steuerlich aber wie ein Arbeitnehmer behandelt wird.

Hier lauern diverse Fallstricke und zugleich ein versicherungsrechtliches Tretminenfeld. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen. Max Fleißig, geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH mit 40 Mitarbeitern, hat auf Anraten seines Versicherungsvermittlers ein Krankentagegeld ab dem 43 Tag.

In seinem Dienstvertrag wurde, wie im Bonner Handbuch für Steuerberater empfohlen, eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von 6 Monaten vereinbart.

Nachdem Herr Fleißig zum ersten Mal in seinem Leben wegen einer Infektion länger als sechs Wochen krank ist, reicht er bei seiner Krankenkasse eine Krankmeldung ein. Diese verlangt seinen Arbeitsvertrag und verweigert die Zahlung des Krankentagegeldes unter Hinweis auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Krankengeldzahlung.

Eine Frage an dieser Stelle: Wie ist das bei Ihnen im Dienstvertrag und in der Krankenversicherung geregelt?

Die Lohnfortzahlung im Dienstvertrag geht der Lohnfortzahlungspflicht der Krankenkasse vor. Die Krankenkasse ist in den ersten 6 Monaten nicht leistungspflichtig.

Dieser Aspekt ist besonders ärgerlich, da ein Krankentagegeld umso teurer ist, je früher es gezahlt werden muss.

Wäre bei der Konzeption ein Finanzberater als Versicherungsexperte hinzugezogen worden, hätte die GmbH das finanzielle Risiko der 6-monatigen Lohnfortzahlung selbst abgesichert und die Kosten als Betriebsausgabe geltend gemacht.

Privat hätte Max Fleißig Versicherungsbeiträge sparen können, da der Krankentagegeld-Schutz ab dem 183. Tag deutlich günstiger ist und keine Liquiditätsnachteile zu befürchten sind.

Nicht nur im Bereich des Krankenversicherungsschutzes gibt es Spielräume bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages. Auch die Absicherung gegen biometrische Risiken wie Berufsunfähigkeit oder schwere Krankheiten kann durch die Gestaltung des Dienstvertrages zu einer steuerbegünstigten Arbeitgeberleistung werden.

Auch hier ist der Rat des Finanzplaners gefragt, um sinnvolle Absicherungsbereiche zu identifizieren. Denn es kommt nicht nur auf die persönliche Risikosituation des GGF an, sondern auch auf ein abgestimmtes Gesamtkonzept.

So liest man nicht selten von Fällen wie dem des GGF Herbert Tüchtig, der nach einem selbstverschuldeten Privatunfall zunächst Leistungen aus seiner Krankentagegeldversicherung erhielt. Aufgrund einer Verschlechterung seines Gesundheitszustandes entzog sich diese jedoch später ihrer Leistungspflicht mit der Begründung, er sei nunmehr berufsunfähig.

Er stellte daraufhin einen Leistungsantrag bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, die den Antrag unter Hinweis auf das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen ablehnte. Trotz nachgewiesener Erkrankung erhielt Herr Tüchtig von keiner der beiden Versicherungen eine Leistung.

Es ist daher sinnvoll, bei der Abstimmung und Umsetzung des Dienstvertrages einen Finanzplaner einzubinden, der in der Lage ist, die Bedingungswerke der Krankenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung so aufeinander abzustimmen, dass ein Leistungsanspruch gewährleistet ist.

Die beiden Beispiele zeigen, dass dem Dienstvertrag des GGF eine erhebliche Bedeutung zukommen kann und eine kreative Gestaltung gemeinsam mit einem kompetenten Finanzplaner aus der lästigen Pflicht eine angenehme Kür macht. Was unmittelbar zum Vermögensschutz beiträgt.

Über den Autor

Alexander Pajtak [paitak] ist der Vermögensprofi für Unternehmer, der die Probleme und Herausforderungen von Unternehmern auf einer persönlichen Ebene versteht. Als dreifacher Unternehmer, Ehemann, Familienvater mit drei Kindern, Sohn, Bruder, Schwiegersohn, Freund, Bekannter und vieles mehr ist er in all seinen Rollen selbst mit den unterschiedlichsten Herausforderungen konfrontiert. Jeden Tag.

Er hat jahrelange Erfahrung darin, Menschen zu helfen, ihre Wünsche mit realistischen Erwartungen in einer sich ständig verändernden Wirtschaftslandschaft in Einklang zu bringen. Man sagt ihm nach, dass er Helfer im Prozess der Angstüberwindung ist und die Kluft zwischen den Wünschen, Zielen und Bedürfnissen seiner Kunden und den harten Fakten der Finanzwelt überbrücken kann!

Er spricht Deutsch, Englisch, Schwäbisch, Direkt, Klar und Tacheles.

Am besten lernen Sie ihn und sein Team bei einem persönlichen Besuch in Ulm kennen, oder Sie vereinbaren ein erstes, kostenloses Strategiegespräch.